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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022_12_28_Presse_OCR

- S.25

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Bezirksblätter Innsbruck

„Die Parkplatzabzocke in der Meinhardstraße“, Seite 10

Die Parkplatzabzocke in
der Meinhardstraße

Eine Ladezone, werktags von
Montag bis Freitag, ist im Bereich der Meinhardstraße 5 eingerichtet. Für die zahlreichen
Unternehmen in diesem Bereich
eine wichtige Einrichtung. Die
Fläche bietet einigen Fahrzeugen
ausreichend Platz. Wenige Meter
vor der Ladezone befinden sich
zahlreiche Parkplätze, die von
den Pkw-Besitzerinnen und -Besitzern entsprechend im „Längspark-Modus“ genutzt werden.
Das Längsparken in der Ladezone
ist jedoch ein Verstoß gegen $ 23,
Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung.

Strafe

Fahrzeuge, die einer Ladetätigkeit
nachgehen und dabei nicht parallel parken, machen sich strafbar
und müssen mit einer Straferkenntnis rechnen. 55 Euro kostet
die Übertretung. „Es kommt in
der Ladezone in der Fallmerayerstraße sehr häufig zu Anzeigen

Das Längsparken ist verboten und
wird bestraft. Foto: BezirksBlätter
wegen Übertretungen gegen $
23 Abs. 2 StVO.“ Eine Feststellung
in der, den BezirksBlättern Innsbruck vorliegenden schriftlichen
siebenseitigen Straferkenntnis,
die eigentlich ein Handeln der
zuständigen Behörden erwarten
lassen würde. Längsparken wird
in der wenigen Meter entfernten
Parkzone umgesetzt und der gepflasterte Abstand zwischen Gehweg und Fahrbahn entspricht der
Breite der Parkzone.

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