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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022_12_28_Presse_OCR

- S.14

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Bezirksblätter Innsbruck

„Böller in der Stadt verboten, strenge Strafen angekündigt“, Seite 5

Böller in der Stadt verboten,
strenge Strafen angekündigt

Die Anzahl an privaten Feuerwerken und die bereits lange vor dem
Jahreswechsel _ durchgehenden
„Knallereien“ in einigen Stadtteilen sorgen für Unverständnis und
Ärger. Betroffen sind dabei auch
die Haustiere, so sind in Innsbruck
Zz. B. 4.506 Hunde angemeldet.
Neben der Belästigung kommen
vermüllte Parkanlagen und Grünflächen sowie zahlreiche Sachbe-

schädigungen an Parkbänken und
Gräten in den Anlagen dazu.

Verbot

Feuerwerkskörper dürfen innerhalb der Stadtgrenzen nicht abgefeuert werden. Die MÜG kontrolliert in Zusammenarbeit mit
der Polizei sowohl den Verkauf als
auch die Verbote von Feuerwerkskörpern.

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