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Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022_12_17_Presse_OCR
- S.5
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Tiroler Tageszeitung
„Freispruch nach Katzenbiss“, Seite 5
Freispruch nach Katzenbiss
Im Prozess um einen Katzenbiss kam es nach drei Verhandlungstagen zu einem
emotionalen Finale. Der Kater war, obwohl von der Richterin gewünscht, nicht dabei.
Innsbruck —- Der eigentliche
Hauptdarsteller fehlte bei der
entscheidenden Verhandlung. „Der Kater ist malad“,
meinte die Richterin, die das
angeblich bissige Tier im Gerichtssaal sehen wollte. Um
den vermeintlichen Übeltäter von Zeugen bzw. Opfern
identifizieren zu lassen. Ging
aber nicht, da „Simba nicht
nur körperliche, sondern —
laut Tierarzt — auch psychische Beschwerden hat, weil
er seit Monaten zuhause eingesperrt ist“, ließ Anwältin
Sabine Prantner etwas tiefer
blicken.
Aber auch ohne Simba
wurde der Prozess am Innsbrucker Bezirksgericht am
Freitag nach drei Verhandlungstagen beendet. Denn
angeklagt war ja nicht der
unpässliche Kater, sondern
dessen Besitzerin. Der Bezirksanwalt warf der Innsbruckerin fahrlässige Körperverletzung vor. Weil sie für ihren
Kater verantwortlich ist. Und
der soll im April ein siebenjähriges Mädchen aus der
Nachbarschaft gebissen haben. Mit bösen Folgen — die
Wunde entzündete sich, das
Mädchen musste sogar operiert werden. Eine Anzeige,
Ermittlungen der Polizei, der
Staatsanwaltschaft und jetzt
das Strafverfahren waren die
Eine rötliche Katze hinter Gittern. Auch Simba war vier Wochen im Tierheim eingesperrt.
Nachwehen. Wie sich herausstellte, war die Siebenjährige
nicht das einzige Bissopfer in
der Gegend. Auch eine Nachbarin und ein Besucher wurden seit 2018 von einer rötlichen Katze attackiert.
Schon am ersten Prozesstag
im August bestritt Simbas Be-
sitzerin jede Schuld. Zumal
ihr Kater nicht der einzige mit
rötlichem Fell sei, der durch
die Siedlung im Westen von
Innsbruck streunt.
Nichtsdestotrotz wurde Simba im Auftrag der
Amtstierärztin im Juli im Tierheim untergebracht. Nach
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Symbolfoto: imag
vier Wochen in der Mentlberger „U-Haft“ wurde der Kater
wegen guter Führung entlassen. „Simba war unauffällig,
pflegeleicht, nie aggressiv“,
stellte ihm eine Tierpflegerin
später vor Gericht ein gutes
Zeugnis aus. Dennoch musste der Kater weiter auf das
Streunen verzichten und in
der Wohnung bleiben. Eine
Auflage des Stadtmagistrats.
Andere Zeugen waren hingegen sehr wohl der Meinung,
dass Simba „eine Bestie“ ist.
So auch eine Nachbarin, die
vor vier Jahren im Garten gebissen wurde. „Ich habe seither Angst und trau mich nur
noch mit einem Stock auf die
Terrasse“, erklärte die Zeugin am Freitag im Gerichtssaal: „Katzenbisse können
ja sogar mit Amputationen
enden.“ Sie schilderte auch,
wie der Kater ihre eigenen
Katzen attackierte, „der Tierarzt kostete dann 150 Euro“.
Ihr sichtlich aufgebrachter
Lebensgefährte beklagte weiters, dass Simba gegen seine
Terrassentür uriniert und in
der Nacht schreit. Und dass
seine Anzeigen von Polizei
und Magistrat nicht ernst genommen worden seien.
Die Richterin sprach die
weinende Angeklagte frei.
„Weil nicht zweifelsfrei erwiesen ist, dass Simba der Übeltäter war“, begründete sie
das (noch nicht rechtskräftige) Urteil. Auch die Aussage
der Tierpflegerin spielte eine
Rolle. Simba dürfte aber weiter das Gericht beschäftigen:
Der verärgerte Nachbar hat
eine Schadenersatzklage angekündigt. (fom)