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Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022_11_30_Presse_OCR
- S.29
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Bezirksblätter Innsbruck
„Amtsvorschlag: Wo soll der 30er kommen, wo der 50er?“, Seite 17
Amtsvorschlag: Wo soll der
30er kommen, wo der 50er?
Ob eine 150 Jahre alte Radfahr-
Ordnung für die Stadt Innsbruck oder die Antwort auf die
Frage „Wie schnell darf ein Auto
in Tirol fahren?“ im Allgemeinen Tiroler Anzeiger von 1929
- das Thema Verkehrssicherheit
begleitet die Bevölkerung seit
Jahrzehnten. Mit der Veröffentlichung der 27 Straßen für
die Tempo-30-Regelung gibt es
neuen Diskussionsstoff. Nach
dem Gemeinderatsantrag hat
eine Arbeitsgruppe einen Vorschlag für die Durchzugsstraßen erarbeitet, die ebenso wie
die Bundes- und Landesstraßen
von einer Tempo-30-Regelung
ausgenommen sind. „Ein besonderes Augenmerk ist hierbei auf die Umgebung von
Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen zu legen“,
wurde im GR-Antrag festgehalten. Die Arbeitsgruppe hat nun
diese Straßenzüge erarbeitet.
Die Straßen Langer Weg, Gra-
Im Amtsbericht werden die neueh
30er-Straßen aufgezählt. BezirksBlätter
benweg, Valiergasse, Trientlgasse und Rossaugasse werden im
Rahmen des Entwicklungskonzeptes für den Standort Rossau
beurteilt. In der Schützenstraße
gilt eine Tempo-40-Regelung.
Die Vorschläge der Expertinnen und Experten werden nach
einer Besprechung im Verkehrsausschuss dem Gemeinderat vorgelegt, dort wird dann
auch mit der Abstimmung die
Entscheidung fallen.
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