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Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022_10_24_Presse_OCR
- S.4
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Tiroler Tageszeitung
„‚SO sind nachbarschaftliche Konflikte vorprogrammiert‘“, Seite 14
„So sind nachbarschaftliche
Konflikte vorprogrammiert“
Anrainer der Kirschentalgasse setzen sich weiterhin unter anderem mit einer
Petition gegen ein Bauprojekt ei
Von Michaela S. Paulmichl
Innsbruck — In der der Gemeinde Innsbruck übermittelten Petition mit 80 Unterschriften wird das Ende von
projektorientierten Bebauungsplänen gefordert. „Sie
ermöglichen Bauträgern,
dichter, höher und breiter zu
bauen als ‚Normalbürger‘.
Dadurch sind nachbarschaftliche Konflikte vorprog
miert.“ Solche Bauplane sind
laut einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs unzulässig, werden vom Gemeinderat
aber trotzdem durchgewunken, kritisiert der Organisator
Tino Albrecht. Er ist unmittelbarer Nachbar des geplanten
‚ Solche Baupläne
sind laut Urteil des
VGH unzulässig, werden
aber trotzdem durchgewunken.“
Tino Albrecht
(Anrainer)
Gebäudes. „Wenn das Projekt
wie geplant gebaut wird, werden wir an der Grundstücksgrenze in einer Entfernung
von weniger als vier Metern
mit einer über zwölf Meter hohen Mauer zugebaut, obwohl
unser Haus südseitig erschlossen ist. Wohnräume werden
zu Kellern, die Aussicht wird
zur Gänze genommen“”, schildert er.
Hier die Punkte, die seiner
Ansicht nach gegen die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans sprechen: Sonderwidmungen für private Bauträger
zur Gewinnmaximierung widersprechen laut geltender
Rechtsprechung dem Gleichheitsgrundsatz. Für besondere Bebauungspläne müssten
zwingend ergänzende Bebauungspläne erlassen werden,
die die Verhältnisse zu den
unmittelbaren Nachbarn regeln. Diese Pläne seien aber
nicht vorhanden.
Außerdem: Für alle Gebäude der Kirschentalgasse
Hausnummer 22 bis 30 gelte
eine geschlossene Bauweise.
Durch den besonderen Bebauungsplan werde diese zerrissen, was dem $ 26 (1) SOG
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widerspreche, der sicherstellen soll, „dass durch die künftige Bebauung keine nachteiligen Auswirkungen auf das
charakteristische Gepräge des
geschützten Stadt- oder Ortsteiles bzw. der geschützten
Gebäudegruppe entstehen.
Im Falle von Ensembleschutzzonen ist zusätzlich auf die
umgebende Kulturlandschaft
Bedacht zu nehmen.“
Vor der Erlassung bzw. Änderung von Bebauungsplänen
in Schutzzonen sei zudem ein
Gutachten des Gestaltungsbeirats einzuholen. Dieses
Gutachten soll es zwar geben,
es sei allerdings nicht einsehbar. Daher besteht laut Albrecht keine Möglichkeit, den
Bebauungsplan hinsichtlich
seiner Entsprechung mit dem
übergeordneten Flächenwidmungsplan vorzunehmen.
Speziell die Abstände zu den
Freilanzonen seien nicht
überprüfbar.
Prokurist Christian Schleich
von der ausführenden Weinberg Bauträger & Projektent-
Anrainer Tino Albrecht setzt sich gegen das neue Projekt zur Wehr.
wicklungs GmbH verwehrt
sich gegen den Eindruck, dass
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den Nachbarn die freie Sicht
verbaue, die es historisch geschen niemals gegeben habe,
und damit die Sonne nehme.
So sei das Haus der Familie
‚ ‚ Unser Bauprojekt
ist weder zu hoch
noch zu breit, sondern
entspricht Breiten und
Höhen der Nachbarn.“
Christian Schleich
(Weinberg)
Albrecht ursprünglich und bis
zum Neubau immer zur Kirschentalgasse hin orientiert
gewesen und habe nie südorientierte Balkone gehabt. „Im
Zuge des Neubaus wurde die
Orientierung geändert und
Balkone, so nah als möglich,
zu unserer Brandschutzwand
positioniert, ohne Ausblick.
Unser Bauprojekt ist weder zu
hoch noch zu breit, sondern
entspricht in den Abmessun-
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er Bauträger weist die Vorwürfe zurück.
Fano: Fa
gen in etwa den Breiten und
Höhen der Nachbarn.“
Wie das Bürgermeister-
Büro mitteilt, war das Projekt
noch nicht im Bauausschuss,
die Stadtplanung prüft derzeit
den Einspruch Albrechts eingehend. Es stehe auf der Tagesordnung des übernächsten
Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
und werde dann im November-Gemeinderat behandelt.
Durch die Bauzeitunterbrechung ist es unterdessen
zu Feuchtigkeitseinträgen in
dem Gebäude unterhalb des
geplanten Projekts gekommen
— „trotz getroffener Schutzmaßnahmen, vermutlich im
Zuge orkanartiger Starkregenereignisse im Sommer“,
wie Schleich erklärt. Nach
Ab mit der Baupolizei
Innsbruck sowie den fachlich Beteiligten seien deshalb
Abbrucharbeiten und Sicherungsmaßnahmen in Auftrag
gegeben bzw. durchgeführt
und die Feuchteflecken geprüft und saniert worden.