Pressespiegel seit 2021

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022_07_5_Presse_OCR

- S.5

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2022_07_5_Presse_OCR
Ausgaben dieses Jahres – 2022
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Tiroler Tageszeitung

„Kein Strafverfahren wegen versickerter Anzeigen“, Seite 5

-

——

-—‘!"."1“

-i

Polizisten bei Covid-Kontrolien: Hunderte Corona-Anzeigen landeten in falschem Ordner, blieben daber unbearbeitet und verjährten.

I

Fotz Fa

Kein Strafverfahren wegen
versickerter Anzeigen

Nicht nur Hunderte Covid-Sünder, sondern auch die Magistratsbeamten
blieben nach dem Anzeigenschwund straffrei. Ermittlungen eingestellt.

Von Thomas Hörmann

Innsbruck — Das zunächst
rätselhafte Verschwinden
von 865 Anzeigen im Innsbrucker Stadtmagistrat bleibt
ohne strafrechtliche Konsequenzen. Wie Hansjörg Mayr,
Sprecher der Innsbrucker
Staatsanwaltschaft, bestätigt,
„wurde das Ermittlungsverfahren (wegen Verdachts des
Amtsmissbrauchs; Anm.) eingestellt”. Weil kein menschliches Versagen, sondern ein
technischer Fehler zur Verjährung der Anzeigen geführt
habe.

Der Fall ist ebenso kurios
wie komplex. Wie berichtet,
stellten Innsbrucker Polizisten im Frühjahr 2021 fest,
dass von ihnen erstattete Anzeigen nie bei den zuständi-

gen Sachbearbeitern im Magistrat eingetroffen waren.
Kein Einzelfall, wie die weiteren Nachforschungen ergaben. Schon bald war klar, dass
Hunderte Polizeianzeigen auf
dem Weg zum Magistrat (der
die Strafbescheide ausstellt)
versickert und mit der Zeit
verjährt waren. Für die angezeigten Verkehrs- und Covid-
Sünder ein Glück, sie blieben
ohne Strafe. Wie das passieren konnte, war zu diesem
Zeitpunkt noch rätselhaft.
Das änderte sich im Ju-
1i 2021 nach Abschluss einer
aufwändigen Untersuchung.
Und die ergab, dass Polizeianzeigen bereits seit 2015
verschwanden. Bis 2020 ging
es dabei vor allem um Verstöße gegen das Meldegesetz,
die Jugendschutzverordnung

sowie die Straßenverkehrsordnung. Von da an waren es
hauptsächlich Delikte gegen
die Covidmaßnahmen, die
von der Polizei zwar anzeigt,
vom Magistrat aber nicht geahndet wurden. Insgesamt
wurden in 865 Fällen keine
Strafbescheide ausgestellt.
Vizebürgermeister Johannes
Anzengruber (VP) bezifferte den Schaden durch nicht
eingehobene Strafgelder mit
etwa 25.000 Euro.

Die Untersuchung legte
aber auch offen, wie es zum
Anzeigenschwund kommen
konnte. Eine Schlüsselrolle
spielte dabei eine Schnittstelle, die erforderlich ist, um die
unterschiedlichen Anzeigen-
Programme der Polizei und
des Magistrats zu verbinden.
Diese Schnittstelle benötigt

Seite 5 von 14

aber Deliktcodes, um die Anzeigen an die zuständigen
Abteilungen weiterzuleiten.
Und diese Codes werden im
Fall neuer Verordnungen
dem Magistrat vom Land per
Mail mitgeteilt. Allerdings
kam es vor, dass die Deliktcodes nicht immer in die
städtische EDV eingespeist
wurden. Etwa dann, wenn
der zuständige Mitarbeiter
auf Urlaub war.

Die Schnittstelle schickte
die ohne Code nicht zuordenbaren Anzeigen an einen
städtischen Mail-Ordner mit
der Bezeichnung „unbearbeitet”. Und das blieben die
Anzeigen dann auch, weil für
diesen Ordner kein Magistratsbediensteter zuständig
war, „hier wurde nie reingeschaut”, so Anzengruber.