Pressespiegel seit 2021
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022_07_22_Presse_OCR
- S.8
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Kronenzeitung
„Stadtchef Willi zahlt besser“, Seite 18
Foto: Andreas Fischer
Die Innsbrucker
Kommunalbetriebe
sind einer der
Leitbetriebe
Innsbrucks.
Bürgermeister
Georg Willi von den
Grünen gönnt dem
Aufsichtsratschef
mehr Geld. Das sorgt
bei den anderen
Parteien natürlich für
großen Unmut.
Foto: Christof Birbaumer
Stadtchef Willi zahlt besser
Andere Kommunen müssen sparen, Innsbruck offenbar nicht: Vergütung für Aufsichtsräte
ist um ein Vielfaches höher als sie sein müsste. Gemeinderatsbeschluss eiskalt ignoriert.
A ufsichtsratsbestellungen
in Innsbruck sind mittlerweile ein heißes Eisen.
Durch BM Georg Willis Ideen
und Vorschläge sehen sich
die anderen Fraktionen regelmäßig _ herausgefordert.
Ein ums andere Mal macht
ihm eine Mehrheit aus OVP,
FI, FPO und den Kleinfraktionen einen Strich durch die
Rechnung. Zuletzt war das
beim Landestheater so, zuvor bei den Innsbrucker
Kommunalbetrieben.
Hier gewinnt nun das
Match zusätzlich an Brisanz.
Denn es geht um nicht wenig
Steuergeld. Konkret um
23.000 Euro brutto jährliche
Aufwandsentschädigung für
den Aufsichtsratschef der
Kommunalbetriebe. Schon
vor zwei Jahren erkannte
man in Innsbruck, dass die
„Gage“ eher üppig bemessen
sei. Ein „Deckel“ wurde eingezogen, zuerst im Gemeinderat, dann bestätigt im
Stadtsenat.
Der Deckel ist eine vom
Land ausgearbeitete und an
die Stadt angepasste Richtlinie für Vergütung von Aufsichtsräten. Die Höhe der
Vergütungen ist abhängig
PHILIPP NEUNER
Tiroler Politik
Inoffiziell
von der Unternehmensgrö-
Bße, die sich nach Anzahl der
Mitarbeiter und der Höhe
der Betriebsleistung bemisst.
Die Kriterien dafür sind mit
der Manager-Richtlinie des
Landes ident.
Laut diesem Schema dürfte die Arbeit des IKB-Aufsichtsratschefs mit höchstens 10.000 Euro brutto pro
Jahr vergütet werden. Tatsächlich sind es — Gemeinderatsbeschluss hin oder her —
23.000 Euro. Das geht
schwarz auf weiß aus einer
Anfragebeantwortung von
BM Willi hervor: Unter jenen Unternehmungen, die
die Richtlinie noch nicht umgesetzt haben, sind die Kommunalbetriebe angeführt.
Nachdem Willijedoch Anfang Juli 2021 den neuen
Aufsichtsratsvorsitzenden
bestellte, hätte die seit einem
Jahr gültige Richtlinie bereits damals zur Anwendung
kommen müssen. Kam sie
aber nicht. Auch die nächste
Gelegenheit verstrich ungenützt: Ende Juni dieses Jahres fand die jährliche Hauptversammlung der IKB statt.
BM Willi hätte in seiner
Funktion als Eigentümervertreter die Richtlinie implementieren können. Das
weiß auch er selbst: „Die
Richtlinie ist durch Beschlussfassung in der Generalversammlung bzw.
Hauptversammlung gesellschaftsrechtlich zu verankern“, heißt es in seiner Anfragebeantwortung.
Sein Nicht-Handeln
kommt der Missachtung des
Gemeinderatsbeschlusses
gleich. Was aber offenbar
völlig folgenlos bleibt. Außer
für den Steuerzahler.
Wie aus der Anfragebeantwortung weiters hervorgeht,
ist die IKB nicht die einzige
Stadtgesellschaft, in der
noch immer fürstliche Vergütungen gezahlt werden:
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Auch der Aufsichtsratschef
der Innsbrucker Immobilien-Gesellschaft (IIG) geht
mit 23.000 Euro im Jahr zusätzlich heim. Auch hier hat
der beschlossene „Vergütungs-Deckel“ bestenfalls
Empfehlungscharakter.
6000 Euro müssten bezahlt
werden. BM Willi verteilt
aber fast das Vierfache.
Die Richtlinie sei laut BM
Willis Anfragebeantwortung
auf bestehende Vergütungsregelungen nicht anzuwenden. Diese Ausnahme gilt allerdings nicht für Wiederbestellungen. „Im Falle einer
Wiederbestellung eines Aufsichtsratsmitglieds nach der
gegenständlichen Beschlussfassung ist die Richtlinie
vollinhaltlich anzuwenden.
Davon abweichende Vergütungen können nur durch
Stadtsenatsbeschluss festgelegt werden.“ Genau das versuchte der Stadtchef wie berichtet im Mai dieses Jahres:
Im Fall IKB hätte der Stadtsenat die hohe Entschädigung im Nachhinein sanktionieren sollen. Doch die
anderen Fraktionen legten
sich quer. Die Katze beißt
sich in den Schwanz.. .