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Jahr: 2022

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Die Stadt muss bei Vermietungen über Online-Plattformen prüfen, ob sie in dieser Form zulässig sind

Verwaltungsstrafverfahren bei Verstößen

Bei Verdacht auf eine zweckwidrige Verwendung einer Wohnung,
leitet die Stadt Überprüfungen ein. Betraut sind damit mehrere
Dienststellen im Stadtmagistrat, allen voran das Referat Gebäude- und
Wohnungsregister sowie das Gewerbereferat. Bei zweckwidriger
Vermietung werden innerhalb des Stadtmagistrats Verfahren
eingeleitet. Erhärtet sich der Verdacht, dann drohen Strafzahlungen.
Überall dort, wo allfällige behördliche Bewilligungen korrekt sind,
haben Vermieterinnen und Vermieter nichts zu befürchten, so die Stadt
Innsbruck am Dienstag.

Zweckwidrige oder illegale Vermietungen seien durchaus keine
Einzelfälle. Zum Teil würden die Ermittlungen dann auch weitere Kreise
ziehen, etwa wenn die Vermieter selbst Mietzinsbeihilfe kassieren und
so nicht gemeldete Einnahmen haben. Es gehe auch um die Frage, ob
in solchen Fällen Steuern oder Tourismusabgaben korrekt bezahlt
wurden, heißt es von Seiten der Stadt Innsbruck. Deshalb arbeite man
auch mit Finanzbehörden und Polizei zusammen.

Bürgermeister: „Wohnraum muss Wohnraum bleiben“

Abgesehen von möglicher Abgabenhinterziehung und anderen
Übertretungen sieht die Stadt Innsbruck den Kampf gegen illegale
Vermietungen als eine Stellschraube beim Thema Wohnen. „Dass wir
der illegalen Vermietung auf den Grund gehen müssen, hat nicht nur
eine rechtliche Perspektive, sondern auch sozialpolitische Gründe“, so
Bürgermeister Georg Willi (Die Grünen). Wohnraum sei in Innsbruck
ohnehin knapp. Es müsse deshalb verhindert werden, dass Wohnungen
unzulässig gewerblich genutzt werden und so als Wohnraum für die
Bevölkerung nicht mehr zur Verfügung stehen.

red, tirol.ORF.at

Link:
* Online-Formular für Verdachtsmeldung

Link:
https://tirol.orf.at/stories/3158831/

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