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Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022_06_17_Presse_OCR
- S.3
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Tiroler Tageszeitung
TirolerseTageszeitung
„Die Radwege-Planung leidet an rechtlicher Unverbindlichkeit“
(Leserbrief), Seite 25
17.06.2022
Die Radwege-Planung leidet an
rechtlicher Unverbindlichkeit
B eruflich hatte ich in den
vergangenen Jahren indirekt mit dem Radweg-Ausbau in Tirol zu tun, bin selbst
E-Bike-Fahrer mit Auslandserfahrung (z.B. Jakobsweg)
und möchte meine Erfahrungen mitteilen.
Viele Radwege in Tirol sind
Stückwerk, zusammenhanglos, zu schmal oder nur halb
legal bis illegal erreichbar.
Das Problem der Schienen in
der Anichstraße findet sich
auch in der Etzelstraße. Es
gibt schlichtweg keinen Platz,
vor allem bei den Haltestellen. Einzige Lösung wäre die
Benutzbarkeit der Bahnsteige für den Radverkehr.
Nach Igls/Vill und Lans
fehlen am Paschberg nur
kurze Stücke (Tantegert-
Poltenhof bzw. Oberer Gang
Weg-Vitalrundweg), jeder
Grundeigentümer kann den
Lückenschluss verhindern.
Auf der Schlossgerade der
L32 ließe sich zwischen Fahrbahn und Stützmauer bergwärts ein Radstreifen anlegen. Am Südring schafft man
es nicht einmal, den Rad-/
Fußweg über die Olympiabrücke mit dem Durchlass
unter dem Südring westlich
der Olympiahalle zu verbinden (man muss illegal auf
Gehwegen fahren!). Auf der
Westseite der Brücke landet
man am Gehsteig oder in einer Fußgängerunterführung.
Die Radweg-Anbindung des
Hauptbahnhofs von Osten
ist im Norden wie im Süden
eine Katastrophe. Im Norden
endet man bei der Rhombergpassage im Nichts. Beschilderungen zum Hauptbahnhof gibt es nirgends.
Das Wipptal ist eine einzige
Blamage. Für den Fernradweg München-Venedig gibt
ME Sit
in Innsbruck stellen eine Erschwernis dar.
es in der Beschreibung daher
die Empfehlung, von Innsbruck zum Brenner die Bahn
zu benützen! Nur dort, wo in
der Bevölkerung ein Zusammenhalt besteht, scheint der
Radwegausbau zu gelingen,
wie das Ötztal beweist.
Im Inntal gelang dies nur
deshalb, weil viele Grundflächen entlang dem Inn der
öffentlichen Hand gehören. Für Fernradwege und
Radwege zur Arbeit müssen
große Steigungen und insbesondere frustrierende Gegensteigungen (verlorene
Foto: Rita Falk
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Höhenmeter) möglichst vermieden werden!
Der Radwegausbau leidet
in Tirol an folgenden rechtlichen Systemmängeln:
1. Radwege gelten im
Straßengesetz immer noch
als untergeordnet und sind
im Regelfall (außer als Begleitmaßnahme etwa zum
Straßenausbau) einer Enteignung oder einem Zwangsrecht nicht zugänglich. Sie
müssen klar als öffentliches
Interesse (Klimaschutz) ausgewiesen werden.
2. Dass Fernradwege
mehr als nur lokale Bedeutung haben, wird im Straßengesetz nicht abgebildet. In
Wirklichkeit sollten Fernradwege wie Landesstraßen gesehen und vom Land betreut
werden. Ohne Kunstbauten
wird man im Wipptal keine
vernünftige Trassierung hinkriegen.
3. Generell leidet die
Radweg-Planung an ihrer
rechtlichen Unverbindlichkeit. Dies gilt für die örtliche,
aber noch viel mehr für die
überörtliche Raumplanung.
Dr. Johann Hager
6072 Lans