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Jahr: 2022

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Tiroler Tageszeitung

„‚Abgabe muss Lenkungseffekt mit sich bringen‘“, Seite 4

„Abgabe muss
Lenkungseffekt
mit sich bringen“

Die Gesetzesnovelle zur Einführung
einer Leerstandsabgabe könnte laut

LH Platter nochmals nachjustiert
werden. ÖGB übt massive Kritik.

Von Manfred Mitterwachauer

Innsbruck — So richtig zufrieden ist mit der im Juli vom
Landtag zu beschließenden
Gesetzesnovelle kaum einer.
Wie berichtet, will das Land
damit den Rahmen zur Einführung einer Abgabe auf
Wohnungsleerstand schaffen. Ziel ist insbesondere der
spekulative Leerstand. Umsetzen sollen oder müssen es
die Gemeinden. Zuletzt deutet alles auf eine verpflichtende Einführung der Abgabe.
Im Rahmen der Begutachtungsfrist kam viel Kritik. Von

Fa Böhre

‚ An der Höhe der

Leersta
werden wir aktuell noch
zu schrauben versuchen.“
Günther Platter
(Landeshauptm VP)

den Gegnern (WK, Industriellenvereinigung) wurde der
Effekt der Abgabe in Zweifel gezogen — der Eingriff ins
Eigentum sei zu hoch. Befürworter (AK, Gemeindeverband, Stadt Innsbruck)
monierten ebenso die Abgabenhöhe — als viel zu gering,
um freie Wohnungen für den
(Miet-)Markt zu mobilisieren.

Kritik kommt auch vom
ÖGB-Tirol. Sauer ist man einerseits, weil man nicht zur
Stellungnahme eingeladen
worden war. Abgegeben hat
man vergangenen Montag
im Land trotzdem eine. Die
Abgabe selbst begrüßt ÖGB-
Chef Philip Wohlgemuth. Es
bedürfe allerdings umfassender Adaptionen. So fordert
auch der ÖGB eine landesweit verpflichtende Abgabe.
Die Kontrolle der Entrichtung
solle den Bezirkshauptmannschaften übertragen sein. Die
Höhe sei aber „viel zu gering“, die Novelle ein „zahnloser Tiger“. Grünen-Wohnbausprecher Michael Mingler

Seite 4 von 10

hält fest, dass hinsichtlich der
Abgabenhöhe der mögliche
Rahmen voll ausgeschöpft
werden müsse.

Und hier scheint Luft
nach oben zu sein. Denn LH
Günther Platter (VP) kündigt gegenüber der 7T jetzt
an, dass man noch vor dem
Juli-Landtag an den Abgabensätzen „zu schrauben
versuchen“ werde. Im aktuellen Entwurf wären für eine
91-150 m?-Wohnung 83 Euro/Monat zu zahlen. Mehr, so
hieß es bis dato, sei nicht möglich, weil das Land in Konflikt
mit dem „Volkswohnungswesen“ — einer verfassungsrechtlichen Kompetenz des Bundes
— käme. Doch Platter will auch
hier ansetzen: „Eine Abgabe auf Leerstand muss einen
Lenkungseffekt mit sich bringen.“ Daher werde er im Rahmen der nächsten LH-Konferenz gemeinsam mit weiteren
Ländern den Antrag stellen,
„das im Artikel 11 des BVG verankerte Volkswohnungswesen
in die Länderkompetenz zu geben, um die Leerstandsabgabe
in Tirol deutlich zu erhöhen.“

Foke 17

„ Eine Verländerung
des Volkswohnungswesens wäre ein
vernünftiger Abtausch
mit dem Bund.“

Peter Bußjäger (Verfassungs- u.
Verwaltungsjurist)

Verfassungsjurist Peter
Bußjäger hielte eine Verländerung des Volkswohnungswesens für „vernünftig“. Hierzu müsse lediglich
das Wort im Bundes-Verfassungsgesetz gestrichen
werden. Der Abtausch wäre
auch begründbar, schließlich würde der Bund bei Klimamaßnahmen (Bsp: Verbot
von Gasheizungen) auch in
die Kompetenzen der Länder
eingreifen.