Pressespiegel seit 2021
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022_04_24_Presse_OCR
- S.8
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Tiroler Tageszeitung
Waren es 2018 noch rund 8300
Gegenstände, wurden 2020 nur
noch 4900 gefunden und abgegeben. Etwa 40 Prozent der Fundstücke können dem jeweiligen
Besitzer retourniert werden, die
übrigen werden im städtischen
Fundbüro archiviert. Dort lagern
sie ein Jahr, dann werden sie weggegeben.
„Grundsätzlich müssen die
Gegenstände verwertet werden“,
sagt Kaltenhauser. Kleidung, die
noch gut in Schuss ist, wird an
das _ Secondhand-Bekleidungsgeschäft WAMS weitergegeben.
Alles, was einen gewissen Wert
hat, etwa Schmuck, bringen sie
zum Metallscheideunternehmen
Ögussa. „Es wird dann zum Tages-
Gold- und -Silberkurs verkauft.“
Ein wenig anders verhält es
sich bei elektronischen Geräten.
„Wenn wir Handys bekommen,
schauen wir zuerst, ob ein Notfallkontakt hinterlegt ist. Es wäre
sehr sinnvoll, wenn dies jeder
machen würde, beispielsweise
auch für Rettungskräfte. Leider
ist es aber selten der Fall“, erklärt
Zonta. Ist keiner angegeben, schicken die Mitarbeiter des Fundbüros die Nummer der SIM-Kartean
den jeweiligen Anbieter, welcher
die Information über den Besitzer weitergibt. „Das ist sicher ein
Eingriff, keine Frage. Wir treiben
5 Das blaue Schild am Innsbrucker Hauptbahnhof lässt
Suchende zumindest das
Lost & Found-Büro schnell
finden. 6 Danıel Matzneller
gibr Olga Schulz ihre Handtasche zurück. 7, 8 Skibrillen,
Zahnspangen und sogar ein
Rolistuhl lagern derzeit im
ÖBB-Fundbüro.
damit aber keinen Missbrauch,
sondern helfen den Menschen“,
betont Kaltenhauser.
Helfen kann man auch als ehrlicher Finder, indem man den Gegenstand zum Fundamt bringt.
Handelt es sich dabei allerdings
um einen Geldbetrag, kann man
„seine Finderrechte wahren“. Dies
bedeutet, dass man das Geld, sollte es nach einem Jahr noch nicht
abgeholt worden sein, behalten
„Eine Zahnprothese
oder Gehhilfe sollte
man eigentlich
vermissen. Vieles wird
aber nie abgeholt.“
Hartmut Schober,
ÖBB Lost & Found
kann. Findet sich der Besitzer,
steht dem Finder ein gewisser
Prozentsatz des Geldbetrages, bekannt als „Finderlohn“, zu.
Hat man allerdings etwas verloren, gilt als erste Regel: Am jeweiligen Ort, an dem man war,
nachfragen. Viele Kaufhäuser,
Flughäfen, Bahnhöfe, Lokale
oder auch Kliniken haben eigene
Anlaufstellen dafür. Im zweiten
Schritt sollte man sich dann an
das örtliche Fundamt wenden.
„Was viele nicht wissen: Jede Gemeinde hat ein eigenes Fundamt“, betont Zonta.
Hilfreich könne auch die Website www.fundamt.gv.at sein. Sie
ist die Anlaufstelle für das gesamte nationale Fundwesen, soll
die Arbeit der Fundbehörde vereinfachen und die Rückgabequote erhöhen. Hier können Fundämter Gegenstände erfassen,
verwalten und archivieren und
Privatpersonen nach Verlorenem
suchen. „Oft braucht es aber ein
wenig Geduld. Es kann sein, dass
der verlorene Gegenstand noch
nicht abgegeben bzw. erfasst
wurde“, sagt Kaltenhauser.
Anderswo, nämlich im
Lost & Found-Büro der ÖBB am
Innsbrucker Hauptbahnhof, erfasst man die Gegenstände seit
Ende des letzten Jahres mit einem
neuen System digital. Es ist eine
enorme Verbesserung, die die
Rückgabequote steigert, ist sich
Hartmut Schober, Bereichskoordinator Sicherheit am Bahnhof,
sicher. „Hier in Innsbruck wurden
allein im Jahr 2022 bisher 1061
Fundgegenstände aufgenommen.
Davon konnten wir 423 dem Kunden zurückgeben, 525 wurden
weitergegeben, 113 sind noch auf
Lager“, erklärt Schober.
Denn werden die Gegenstän-
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