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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022_03_9_Presse_OCR

- S.14

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Stadtblatt

„Grundstückseigentümer müssen Hecken schneiden“, Seite 8

Grundstückseigentümer
müssen Hecken schneiden

INNSBRUCK. Mit den länger
werdenden Tagen und den
wärmer werdenden Temperaturen beginnt auch die arbeitsintensive Zeit der Gärtner. Zu
den Arbeiten zählen Baum:-,
Strauch- und Heckenschnitte.
Denn sobald Bäume, Hecken
oder Sträucher die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, sind
die _ Grundstückseigentümer
verpflichtet, diese auszuästen,
zurückzuschneiden oder zu
entfernen, so sagt es die Straßenverkehrsordnung. „Besonders wenn die freie Sicht über
den Straßenverlauf oder auf
Ampeln, Schilder und Beleuchtungsanlagen nicht mehr gewährleistet ist, kann das für
Verkehrsteilnehmer gefährlich
werden“, sagt Walter Stockner,
Referatsleiter vom Straßenbauhof. „Wir bitten die Anrainerinnen und Anrainer darum, ihrer
Verpflichtung nachzukommen
und Rückschnitte im gegebenen

Grundstückseigentrümer tragen die
Kosten selbst. Foto- Edier Rabenstein

Fall zu veranlassen“, ergänzt Peter Hölzl, Amtsvorstand für Straßenbetrieb. Da am 1ı. März die
Brutzeit begonnen hat, muss bei
der Arbeit darauf geachtet werden, dass Vogelnester an ihrem
Platz bleiben. Möglichkeiten zur
Entsorgung bietet die städtische
Kompostieranlage in der Rossau. Grünschnitt in Kleinmengen nimmt auch die Sammelstelle Kranebitten kostenlos von
11. März bis 28. November an.

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