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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022_03_2_Presse_OCR

- S.25

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Stadtblatt

„Magistrat muss sich vorbereiten“, Seite 10

Magistrat muss sich vorbereiten

Die Vorbereitungen auf das Impfpflichtgesetz verursachen Kosten

GEORG HERRMANN

INNSBRUCK. Die Einführung
der Impfpflicht hat auch Auswirkungen für die Stadt Innsbruck. Amtsräume, Arbeitsplatzausstattung oder die
Mitarbeiterfrage können die
Stadt mit Kosten in Millionenhöhe belasten.

Vorbereitungen

Außer der Beschlussfassung
des Impfgesetzes ist auf Bundesebene noch vieles unklar -
die städtische Verwaltung muß
sich aber auf alle mögliche
Eventualität vorbereiten. Daher wurde ein Bericht zur Umsetzung des Impfpflichtgesetzes erarbeitet. „Dem Magistrat
der Stadt Innsbruck als Hilfsorgan des Bürgermeisters als Träger der Bezirksverwaltung wird
die für die Umsetzung erforderliche Ressourcen-Ausstattung mit Personal und Infra-

struktur (insbes. Amtsräume,
Arbeitsplatzausstattung und
Sicherheitspersonal) zur Verfügung gestellt und —- soweit im
Rahmen des für 2022 und 2023
beschlossenen Budgets keine
ausreichenden Finanzmittel
bestehen - über gesondert einzureichende Nachtragskredite finanziert. Für 2022 ist mit
einem geschätzten Finanzbedarf von ca. 2,5 Millionen € zu
rechnen, sollte das Impfpflichtgesetz im vollen Umfang schlagend werden.”

THEMA
DER WOCHE

Stufenplan

Das Impfpflichtgesetz sieht
umfangreiche Aufgaben für
die Bezirksverwaltungsbehörde vor. Die Stufe ı sieht das
Impfregister sowie das Register
anzeigepflichtiger Krankheiten

Seite 25 von 33

E

Auch die Stadt muss das Impfpflichtgesetz umsetzen.

vor. Mit 15.3. beginnt die Stufe
2. Neben den Aufgaben in Stufe ı sind hier nun zusätzlich
Strafverfahren aufgrund von
Anzeigen der Polizei durchzuführen. Es ist gesetzlich vorgesehen, dass höchstens viermal
pro Jahr eine Bestrafung erfolgen darf. Die Stufe 3 beginnt
mit der Festlegung des Impfstichtages. Der Gemeinderat
entscheidet am Donnerstag
über die Vorgangsweise.

Foto: Giullani