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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022_03_16_Presse_OCR

- S.35

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Stadtblatt

„Marktplatz: Verwirrung um ein Verkehrsschild“, Seite 14

Marktplatz: Verwirrung
um ein Verkehrsschild

Am Marktplatz sorgt
ein Verkehrsschild für
Verwirrung. Radfahrer
dürfen den Marktplatz
jedoch befahren.

INNSBRUCK. Ein Verkehrsschild am nordwestlichen Rand
des Marktplatzes sorgt aktuell
für Verwirrung. Wer von Westen kommend mit dem Fahrrad auf den roten Radstreifen
am Marktplatz fährt, wird von
einem Schild darauf hingewiesen, dass der Rad- und Fußweg
ab dieser Stelle endet. Trotz
des Schildes darf hier mit dem
Fahrrad gefahren werden.

Stadt klärt auf

Tatsächlich endet an dieser
Stelle der Rad- und Fußweg des
Herzog-Siegmund-Ufers, der

Ende des Ab hier darf
dennoch geradelt werden.

Marktplatz als solcher ist aber
sowohl für Radfahrer als auch
für Fußgänger als Verkehrsweg benutzbar. Die Fuß- und
Radkoordination Innsbruck
klärt im Zuge einer Bürgermeldung auf: „Für den Marktplatz
besteht ein Fahrverbot für
Fahrzeuge über 16 Tonnen. Die
Radfahrer*innen dürfen den
Platz benützen. Die rote Mar-

Seite 35 von 39

Für Fahrzeuge über 16 Tonnen ist
der Marktplatz tabu. rotos: Michze! Steger

kierung stellt eine Unterstützung für Radfahrer*innen dar,
die benutzt werden kann. Weiters dient der rote Streifen als
Information für Veranstalter
diesen Bereich freizuhalten.“
Eine Vorgabe, die nicht immer
funktioniert, wenn man an
Veranstaltungen und Märkte denkt, die gelegentlich am
Marktplatz stattfinden.