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Jahr: 2022

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- S.27

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Stadtblatt

„Hunde, Katzen, Schweine“, Seite 29

Hunde, Katzen, Schweine

22 Hunde, 19 Katzen und
auch zwei Minischweine beschlagnahmt. Der
Jahresbericht 2021 des

Veterinäramtes.

INNSBRUCK. Neben Tierschutz
und Tierseuchenbekämpfung
zählen auch die Ausstellung
von Gesundheitszeugnissen,
Untersuchungen im Rahmen
von Tiertransporten, die Überwachung von Lebensmitteln
tierischer Herkunft, die Abholung und Betreuung von herrenlosen Tieren sowie die Entsorgung von Tierkadavern zu
den Aufgaben. Erledigt wird die
Arbeit von zwei Amtstierärztinnen, einer Sachbearbeiterin sowie der Wasenmeisterei.

Kontrollen

Von 215 Tierschutzkontrollen
entfielen 120 Fälle auf Hunde.
Aufgrund von Verstößen gegen

das Tierschutzgesetz mussten
insgesamt 52 Tiere ihren Besitzerinnen oder Besitzern behördlich abgenommen werden.
22 Fälle davon betrafen Hunde,
gefolgt von 19 Fällen mit Katzen.
Auch zwei Minischweine wurden beschlagnahmt. Zur weiteren Versorgung und Betreuung
wurden die Tiere dem städtischen Tierheim übergeben. Die
Bekämpfung von Tierseuchen
durch Impfungen bei Rindern
und Räudebadungen bei Ziegen
und Schafen sowie die laufende
Überwachung von Krankheiten
bei Wildvögeln sind ebenfalls
als Leistungsschwerpunkte des
Referats definiert.

Bilanz

Auf Grund des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes _wurden
im vergangenen Jahr 3.850
Schlachttier- und Fleischuntersuchungen durchgeführt, wo-

von der Großteil, 2.929 Überwachungen, bei Schafen erfolgte.
Auch Lämmer, Ziegen, Kitze,
Schweine und Rinder wurden
untersucht. „Die Ergebnisse
der durchgeführten Kontrollen
sind erfreulich. Alle geschlachteten Tiere waren gesund und
auch das Fleisch genusstauglich“, erklärt Amtstierärztin Elisabeth Gilhofer. Im Jahr 2021
nahm die Wasenmeisterei 1.664
Tierkadaver entgegen, 2020
waren es etwa 2.300 tote Tiere.
Großteils handelte es sich um
Hühner, gefolgt von Katzen,
Wildvögeln und Igeln.

„Der Wunsch nach einem Haustier sollte gut überlegt werden,
denn es sind auch Kosten und
viel Zeitaufwand mit der Tierhaltung verbunden. Vor der
Anschaffung eines Tieres ist es
zudem wichtig, sich über die gesetzlichen Mindestanforderun-

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J. Gredier arbeitet seit vielen Jahren
bei der Wasenmeisterei. Foto: IKM

gen zu informieren“, appelliert
die Amtstierärztin. Weiters sei
zu beachten, dass die Haltung
diverser Tierarten - landwirtschaftliche Nutztiere, Reptilien,
Amphibien oder Hunde - nicht
in allen Fällen ohne Weiteres erlaubt und bei der zuständigen
Behörde (Ort der Tierhaltung
ist ausschlaggebend) meldepflichtig ist.