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Jahr: 2022

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Tiroler Tageszeitung

„Sozialwohnung untervermietet‘“, Seite 7

Sozialwohnung untervermietet

Gewerbsmäßig schwerer Betrug am Sozialstaat: 46-Jährige zog alle Register.

Von Reinhard Fellner

Innsbruck - Ein Sozialbetrug
von ungewöhnlicher Dimension war gestern strafrechtliches
Thema am Landesgericht. Wegen gewerbsmäßig schweren
Betruges angeklagt war eine
Innsbruckerin. Zuletzt hatten
sich das Land Tirol (Mietzinsbeihilfe), das Arbeitsmarktservice (Notstandshilfe), der
Stadtmagistrat (Mindestsicherung) und das Finanzamt
Innsbruck (Familienbeihilfe
und Kinderabsetzbetrag) für
die Türkischstämmige interessiert. War es doch aufgekommen, dass sie über Monate in

der Türkei gelebt hatte und
währenddessen ihre Stadtwohnung lukrativ untervermietet hatte.

Richter Norbert Hofer konfrontierte gestern eine Nachbarin mit deren zeugenschaftlichen Aussagen vor
der Polizei. Demnach soll die
Nachbarin für die abwesende 46-Jährige sogar die Mieten einkassiert haben. Bis zu
drei Männer wären laut Meldeamt in der Stadtwohnung
gemeldet gewesen. Auf einem
Immobilienportal war die Sozialwohnung angepriesen gewesen. Preis für das Zimmer
der Tochter: 460 Euro. Jenes

war übrigens stets frei, da die
Tochter schon seit Jahren in
der Türkei bei ihrem Großvater lebt. Trotzdem war fortlaufend Familienbeihilfe und der
Kinderabsetzbetrag auf das
Konto der 46-Jährigen überwiesen worden. 15.552 Euro
sollen allein über diese Schiene zu Unrecht geflossen sein.
Insgesamt listete die Anklage
für alle Behörden einen Fehlbetrag von 46.328 Euro auf.
Ihre Aktivitäten in sozialen
Medien belegten zudem die
Lebensumstände der Frau. So
zeigte sie stolz und bildreich
„ihr Haus“ in der Türkei (auch
wenn ungeklärt blieb, ob es

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der Angeklagten oder deren
Vater gehört). Richter Hofer
fragte zudem, ob die Angeklagte denn über zwei Staatsbürgerschaften verfüge. So
postete die Frau stolz ein Bild
mit Stimmzettel - sie habe „Erdogan gewählt“.

Unter Tränen entschuldigte
sich die Angeklagte, dass sie
den rechtlichen Rahmen wohl
nicht verstanden habe. Richter Hofer hielt jedoch vor, wie
genau auf den Ämtern in den
jeweiligen Sprachen aufgeklärt
werde. Ein Jahr bedingte Haft
und 2880 Euro Geldstrafe ergingen rechtskräftig. Die Bezüge müssen zurückfließen.