Pressespiegel seit 2021
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021_12_29_Presse_OCR
- S.10
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Kronenzeitung
„Elektrobus-Tests gehen weiter“, Seite 29
29.12.2021
® Probeläufe auf den Linien A und M in Innsbruck ®© Dieselbus-Bestellung adaptiert
Elektrobus-Tests gehen weiter
Innsbruck testet und testet und testet — und zwar E-Busse aller möglichen Hersteller. Noch ist von den Ergebnissen wenig bis nichts nach außen gedrungen. Die Erfahrungen seien „aufschlussreich“, hieß es gestern nach
erneutem Durchgang. Der jüngste Budgetbeschluss
könnte aber bei der Beschaffung Anderungen bringen.
Die Umstellung der dieselbetriebenen Busflotte auf
neue und klimafreundliche
Antriebssysteme ist die zentrale Herausforderung im öffentlichen Personennahverkehr. Bereits im Sommer
wurde der Einsatz des Mer-
BM Willi
(re.), StR
Schwarzl
und IVB-
Betriebsleiter Jösslin mit dem
aktuellen
Testbus. Er
bietet
Platzfür 38
Sitz- und
40 Stehplätze.
cedes-Busses e-CITARO getestet. Es folgte der zwölf
Meter lange E-Testbus Avenue Electron des türkischen
Herstellers Temsa. Zuletzt
war ein Fahrzeug des bayerischen Nutzfahrzeugherstellers MAN im Stadtgebiet
unterwegs. Für Jänner 2022
ist der nächste Testlauf mit
einem E-Bus des schwedischen Herstellers Scania geplant. „Die Erfahrungen mit
den verschiedenen Systemen
und Anbietern sind jedenfalls sehr aufschlussreich“,
weiß IVB-Betriebsleiter Harald Jösslin. Mobilitätsstadträtin Uschi Schwarzl
begrüßt die aktuellen Probeläufe, denn: „Der Verkehr
ist einer der Hauptverursacher für den CO,-Ausstoß.“
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Bürgermeister Georg Willi
betont: „Spätestens 2023
sollen die ersten E-Busse im
Regelbetrieb sein. Die Investitionen für die Umrüstung sind beträchtlich, aber
gut für das Klima.“
Budgetbeschluss: Buskauf
bestimmt der Gemeinderat
Die Innsbrucker Verkehrsbetriebe haben heuer eine
Beschaffungsoption für 120
Dieselbusse unterzeichnet,
von denen zwischen 2021
und 2027 38 schlagend werden — für den Umstellungs-
S zeitraum von fossilem An-
trieb hin zu dekarbonisiertem. So weit der Plan. Der
jüngste Budgetbeschluss
bringt dazu keine gravierenden Anderungen. Vertragliche Verpflichtungen können
über Nachtragskredite abgedeckt werden - sofern es diese überhaupt braucht. Mehr
Klarheit soll dazu eine rechtliche Prüfung Anfang 2022
bringen. Philipp Neuner