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Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021_12_23_Presse_OCR
- S.7
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Tiroler Tageszeitung
„IKB und Tiwag: Preisklauseln gekippt“, Seite 17
IKB und Tiwag: Preisklauseln gekippt
Tiwag und IKB müssen nach einem Höchstgerichtsurteil zahlreiche Strompreis-Klauseln nachschärfen, im
Jänner werden Kunden informiert. Tiwag kündigt nun Preiserhöhung für kommenden Sommer an.
Unter welchen Bedingungen dürfen Stromanbieter die Preise erhöhen?
Nach einem OGH-Urteil müssen IKB und Tiwag nun nachschärfen. Foto: imago
Von Max Strozzi
Innsbruck - Vor knapp zwei
Jahren mussten viele Stromversorger als Folge eines
Urteils gegen das Energieunternehmen EVN ihre Preisklauseln ändern. So auch der
Tiroler Landes-Energieversorger Tiwag und seine 49-Prozent-Tochter IKB. Dabei wurde präzisiert, unter welchen
Bedingungen und in welchem
Ausmaß sie die Strompreise
erhöhen dürfen. Herausgekommen ist eine Formel, die
eine Erhöhung der Strompreise von der Entwicklung des
Österreichischen Strompreisindex ÖSPI abhängig macht.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) zog gegen diese Klauseln vor Gericht
und erhielt nun in einem Ur-
teil gegen die IKB vom Obersten Gerichtshof (OGH) Recht.
Weil die Tiwag die gleichen
Lieferbedingungen hat wie die
IKB, muss nun auch die Tiwag
handeln, wie Vorstandschef
Erich Entstrasser bestätigt.
Im Kern moniert der OGH,
dass die IKB (und damit auch
die Tiwag) Preisänderungen gemäß der Formel zwar
durchführen können, aber
nicht müssen. Somit hängt es
weiter vom Willen des Energieunternehmens ab, ob es
für Stromkunden teurer wird
oder nicht. Problematisch ist
überdies, dass in den Klauseln die Weitergabe sinkender
Preise an Kunden nicht vorgesehen ist. „Es ist ein sehr kundenfreundliches Urteil“, sagt
Tiwag-Chef Entstrasser: „Das
bedeutet nun aber auch, dass
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künftig eine Anpassung der
Preise in beide Richtungen
verpflichtend sein wird - nach
unten und nach oben. Jede
„ Künftig wird jede
Erhöhung und
Senkung weitergegeben
werden müssen. Mitte
2022 wird es zu Preisanpassungen kommen.“
Erich Entstrasser (Tiwag)
Erhöhung und Senkung muss
dann weitergegeben werden.“
Preisänderungen werden zudem weiterhin vom Österreichischen Strompreisindex
ÖSPI abhängig gemacht, nach
OGH-Kritik wird aber ein anderer Zeitraum gewählt.
Festgestellt hat der OGH
auch, dass eine Frist von 14
Tagen, in denen Kunden einer
Preiserhöhung widersprechen
und somit einen neuen Energieanbieter suchen müssen,
zu kurz ist. In wesentlichen
Bereichen wie der Energieversorgung braucht es mehr Zeit.
Laut Entstrasser werden die
Kunden über die überarbeiteten Klauseln im Jänner informiert. Die angedachte Preiserhöhung der Tiwag im Frühjahr
— die TT berichtete - dürfte
sich auf den Sommer verschieben. „Mitte 2022 wird es zu
Preisanpassungen kommen“,
sagt Entstrasser. Der Gesamtstrompreis dürfte dann um
etwa 8% steigen. Berücksichtige man aber die unlängst
beschlossene Streichung der
Ökostromkosten, dürften Kunden unterm Strich sogar weniger zahlen, glaubt Entstrasser.